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Detailergebnis zu DOK-Nr. 79152

Herausforderungen bei der Anwendung der gebundenen Bauweise

Autoren K.-U. Voß
Sachgebiete 11.4 Pflaster- und Plattenbefestigungen

Kolloquium Kommunales Verkehrswesen 2023, 23./24. März 2023, Kassel. Köln: FGSV Verlag, 2023, USB-Stick (Hrsg.: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen) (FGSV 002/136) 12 S., 12 B, 2 T, 5 Q

Mit der Veröffentlichung des FGSV-Merkblatts ALP Pgeb wurden im Jahr 2018 neue Prüfanweisungen zur Untersuchung von Bettungs- und Fugenmörteln der gebundenen Bauweise herausgegeben. Im Rahmen der Nutzung dieser Prüfanweisungen ergaben sich Hinweise für Verbesserungen beziehungsweise für notwendige Anpassungen, welche die Grundlage für die neuerliche Überarbeitung der Prüfanweisungen im Arbeitskreis 6.6.6 der FGSV darstellten. Die Prüfverfahren werden in Kürze als TP Pflaster-StB veröffentlicht. Die wesentlichen Änderungen betreffen dabei den in erdfeuchter Konsistenz hergestellten Bettungsmörtel. So wurden die Besonderheiten der in erdfeuchter Konsistenz hergestellten Bettungsmörtel im Rahmen der neuen Verfahren berücksichtigt, weshalb ein völlig neues Verfahren zur Herstellung der Bettungsmörtel entwickelt wurde. Eine Vergleichsuntersuchung zwischen der TH Köln und der MPVA Neuwied GmbH zeigte, dass auch zwei unterschiedliche Prüfer mit zwei unterschiedlichen Geräten mit diesem Verfahren Prüfkörper mit einer hohen Gleichmäßigkeit (und Druckfestigkeit) herstellen können. Darüber hinaus wurde das Lagerungsklima beim Bettungsmörtel aufgrund der hohen Probenfeuchte im Objekt von 7 Tage 20 °C/95 % Feuchte und 21 Tage 20 °C/65 % auf 21 Tage 20 °C/95 % Feuchte und 7 Tage 20 °C/65 % geändert. Die im Rahmen der Probenherstellung gewonnenen, scheibenförmigen Prüfkörper können nach ihrer Lagerung, zum Nachweis der Materialqualitäten und der Eignung des Materials verwendet werden. Wie die im Rahmen der Voruntersuchungen ermittelten Untersuchungsergebnisse zeigen, müssen die Anforderungen des FGSV-Merkblatts M FPgeb an die Druckfestigkeit, Biegezugfestigkeit, Haftzugfestigkeit und den Frost-Widerstand der Bettungsmörtel bei der Überarbeitung des Regelwerks angepasst werden. Bei den Änderungen für die Untersuchung der Fugenmörtel handelt es sich im Gegensatz dazu nur um kleine Anpassungen an den Prüfanweisungen. In aller erster Linie ist hier der Nachweis der Haftzugfestigkeit und des Frost-Tausalz-Widerstands der Fugenmörtel betroffen. Zusätzlich wird aktuell noch an der Erstellung eines Prüfverfahrens zur Bestimmung der Schwindverformung der Fugenmörtel gearbeitet.