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Detailergebnis zu DOK-Nr. 79240

Wasserempfindlichkeit von Sand für Asphalt

Autoren H. Kugler
Sachgebiete 9.0 Allgemeines, Prüfverfahren, Probenahme, Güteüberwachung
9.1 Bitumen, Asphalt

Straße und Autobahn 74 (2023) Nr. 4, S. 291-298, 12 B, 1 T, zahlr. Q

Der Qualität von feinen Gesteinskörnungen (< 2 mm) im Anwendungsbereich Asphalt wird lediglich eine untergeordnete Bedeutung zugewiesen, eine Prüfung erfolgt derzeit nur über das Methylenblau (MBF)- sowie das Sandäquivalent (SE (10))-Verfahren. Für beide Verfahren könnten in absehbarer Zeit auf europäischer Ebene Kategorien definiert werden, denen auf nationaler Ebene Qualitäten zugeordnet werden müssen. Daher wurden das MBF- und SE (10)-Verfahren sowie alternativ das Schüttelabrieb-Verfahren im Rahmen des Forschungsprojekts "Qualifine" hinsichtlich ihrer Aussagekraft evaluiert. Dazu wurden sowohl definierte künstliche, als auch 35 natürliche Mineralgemenge herangezogen und im Hinblick auf mineralogische Zusammenhänge ausgewertet. Ergänzend wurden Datensammlungen aus Deutschland zur Prüfung der Wasserempfindlichkeit feiner Gesteinskörnung für Asphalt ausgewertet, um die Forschungsergebnisse zu prüfen. Die Daten konnten die Forschungsergebnisse bestätigen und erweitern. Demnach hat sich das SE (10)-Verfahren als ungeeignet erwiesen, weil es nicht sensitiv gegenüber hohen Anteilen quellbarer Tonminerale ist. Der MBF-Versuch weist zumindest im niedrigeren Wertebereich (< 10 [g/kg]) eine unbefriedigende Wertespreizung und Differenzierbarkeit natürlicher Materialien auf. Dies trifft in gleichem Maß auf die Beurteilung der Wasserempfindlichkeit Ws gemäß DIN EN 1744-4 zu. Der Schüttelabrieb stellt hingegen durch seinen Performance-Charakter sowie eine gute Differenzierbarkeit der untersuchten Materialien den geeignetsten Versuch zur Bewertung der Qualität von feinen Gesteinskörnungen dar. Dem wird dahingehend Rechnung getragen, als der Schüttelabrieb am Sand, aber auch am Füller in der TL Gestein-StB implementiert werden und umgekehrt weder MBF- noch SE (10)-Werte ermittelt werden müssen.