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Detailergebnis zu DOK-Nr. 80481

Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für transportable Lichtsignalanlagen: ZTV transportable LSA 2023

Autoren
Sachgebiete 5.22 Arbeitsstellen
6.7.1 Verkehrssteuerung mit LSA

Köln: FGSV Verlag, 2024, 11 S., 2 B (Hrsg.: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen) (FGSV 368/10). − ISBN 978-3-86446-403-4. − Online-Ressource: Zugriff über: www.fgsv-verlag.de/ztv-transportable-lsa

Vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) sind nun mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) 7/2024 zum ersten Mal die "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für transportable Lichtsignalanlagen" (ZTV transportable LSA 2023) herausgegeben worden. Die "ZTV transportable LSA 2023" sind Bestandteil der "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen" (ZTV-SA), die derzeit in der FGSV in einer neuen Ausgabe fortgeschrieben werden (FGSV 369). Die "ZTV transportable LSA 2023" ersetzen die entsprechenden Regelungen der ZTV-SA 97, Ausgabe 1997, Ziffer 5.7 (Transportable Lichtsignalanlagen) und 6.7 (Aufstellen von transportablen Lichtsignalanlagen). Es gelten die Vorgaben der "ZTV-SA". Behandelt werden in den "ZTV transportable LSA 2023" Allgemeines, Stoffe und Bauteile von transportablen Lichtsignalanlagen, das Ausführen und Betreiben von transportablen Lichtsignalanlagen und Verkehrstechnische Unterlagen (VTU) für alle Typen von Lichtsignalanlagen. Mit dem ARS 7/2024 werden gleichzeitig die "Technischen Lieferbedingungen für transportable Lichtsignalanlagen" (TL transportable LSA), Ausgabe 2023, veröffentlicht. Im Nachgang der Bekanntgabe der "TL transportable LSA", Ausgabe 2022, mit dem ARS 5/2023 hat sich in Abstimmung mit der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) und dem Industrieverband Straßenausstattung e. V. (IVSt) Änderungsbedarf ergeben, der eine überarbeitete Fassung dieser TL erforderlich macht. Insbesondere wurden Normbezüge angepasst und einige Klarstellungen eingearbeitet. Das ARS 5/2023 wurde aufgehoben.