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Detailergebnis zu DOK-Nr. 35336

Vorbehaltlose Annahme der Schlußzahlung bei Zahlung auf einem Überweisungsträger (BGH v. 23.10.1986 - VII ZR 49/86)

Autoren
Sachgebiete 4.3 Vertrags- und Verdingungswesen

Baurecht 18 (1987) Nr. 1, S. 96-98

Die Gutschrift des Zahlungsbetrages auf dem Konto des Auftragnehmers setzt die 12-Werktagsfrist für die Vorbehaltserklärung noch nicht in Gang. Die Vorbehaltsfrist von 12 Werktagen (§ 16 Nr. 3 Abs. 2 Satz 4 VOB/B) beginnt vielmehr regelmäßig erst nach Ablauf des Tages, an dem der Überweisungsträger dem Auftragnehmer zugeht und dieser von dem Schlußzahlungsvermerk Kenntnis erlangen kann. Ein Auftraggeber, der den Schlußzahlungsvermerk auf einem Überweisungsträger anbringt, muß hinnehmen, daß bei Abholung der Bankunterlagen durch den Auftragnehmer eine geringfügige Verzögerung seiner Schlußzahlungserklärung eintritt. Allerdings muß ein Auftragnehmer, der seine Bankunterlagen in längeren Abständen als eine Woche abholt, sich so behandeln lassen, als hätte er vom Schlußzahlungsvermerk auf einem Überweisungsträger spätestens eine Woche, nachdem der Beleg bei seiner Bank zur Abholung bereitliegt, Kenntnis genommen.