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Detailergebnis zu DOK-Nr. 36009

Mängelbeseitigung nach Vertragskündigung (BGH v. 25.6.1987 - VII ZR 251/86)

Autoren
Sachgebiete 4.3 Vertrags- und Verdingungswesen

Baurecht 18 (1987) Nr.6, S. 68-691

Eine Auftragsentziehung beendet die Rechtsbeziehungen zwischen den Partnern eines Bauvertrages nur für die Zukunft. Deshalb ist der Auftragnehmer auch bei vorzeitiger Beendigung eines Bauvertrages grundsätzlich verpflichtet, Mängel an dem von ihm erstellten Teilwerk zu beseitigen. Der Ausschluß weiterer Erfüllung bezieht sich daher lediglich auf den noch nicht hergestellten Teil des Bauwerks.