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Detailergebnis zu DOK-Nr. 37691

Richtlinien für passive Schutzeinrichtungen an Straßen RPS

Autoren
Sachgebiete 6.5 Leit- und Schutzeinrichtungen

Köln: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Ausgabe 1989, 42 S., zahlr. B, 8 T (FGSV-Nr. 343)

Auch bei sorgfältiger Planung und fehlerfreiem Entwurf von Straßen kann nicht ausgeschlossen werden, daß Fahrzeuge von der Straße abkommen und dabei sich oder andere Verkehrsteilnehmer gefährden. Die Richtlinien für passive Schutzeinrichtungen an Straßen regeln, bei welchen Randbedingungen (Straßenart, Art der Gefährdung, zulässige Geschwindigkeit, Abkommenswahrscheinlichkeit bzw. Unfallhäufigkeit) passive Schutzeinrichtungen vorzusehen und wie sie auszubilden sind. Im einzelnen werden die Grundsätze und Kriterien für den Einsatz von passiven Schutzeinrichtungen erläutert, die zugelassenen Typen (Stahlschutzplanken, Gleitwände, Anpralldämpfer) vorgestellt - und in Abhängigkeit vom Einsatzort (Fahrbahnrand, Mittel- und Trennstreifen, Schilderbrücken, Brücken und Ingenieurbauwerke) - die konstruktive Ausbildung schwerpunktmäßig von Stahlschutzplanken ausführlich beschrieben. Das abschließende Kapitel enthält ergänzend Ausführungen zu "Einbau und Wartung".