Dieser Download ist nicht möglich!
DOK Straße

Notice: Only variables should be passed by reference in /var/www/clients/client26/web109/web/src/Plugin/dokstrasse/FrontendPage.php on line 349
Zurück Vor

Detailergebnis zu DOK-Nr. 38993

Bürgschaft auf erstes Anfordern nur durch Banken (BGH v. 5.7.1990 - IX ZR 294/89)

Autoren
Sachgebiete 4.3 Vertrags- und Verdingungswesen

Baurecht 21 (1990) Nr. 5, S. 608

Weil sie eine unbedingt vorläufige Zahlungspflicht begründet, ist die Bürgschaft auf erstes Anfordern ein äußerst risikoreiches Rechtsgeschäft, das zum Mißbrauch verleitet; auch Kaufleute können in aller Regel die besonderen Risiken nicht abschätzen. Deshalb gehört die Übernahme von Garantiegeschäften - wie die Übernahme einer Bürgschaft auf erstes Anfordern - zu den Bankgeschäften und soll deshalb den Kreditinstituten vorbehalten bleiben.