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Detailergebnis zu DOK-Nr. 41933

Technische Lieferbedingungen für Waschberge als Baustoffe im Straßen- und Erdbau (TL-WB) (Ausgabe 1991)

Autoren
Sachgebiete 9.0 Allgemeines, Prüfverfahren, Probenahme, Güteüberwachung
9.14 Ind. Nebenprodukte, Recycling-Baustoffe

Essen: DMT-Institut für Rohstoffe und Aufbereitung, 1991, 11 S., 3 B, 3 T

Die vom Ministerium für Stadtentwicklung und Verkehr Nordrhein-Westfalens eingeführten TL-WB gelten für das bei der Steinkohlengewinnung zwangsläufig anfallende und in der Aufbereitung von der verwertbaren Kohle abgetrennte Nebengestein. Diese sogenannten Waschberge werden je nach Kornzusammensetzung in Grobwaschberge, Feinwaschberge und Feinstwaschberge, Flotationsberge, unterteilt, die auch miteinander vermischt anfallen können. Sie unterscheiden sich von den Grubenbergen, die beim Abteufen von Schächten sowie bei der Herstellung der untertägigen Strecken anfallen, und den auf Deponien abgelagerten Haldenbergen. Je nach Anteilen an Flotationsbergen werden in den TL-WB Waschberge WB I und WB II unterschieden. Diese Waschberge können als Dammschüttmaterial, Auffüllmaterial und zur Verbesserung des Untergrundes sowie für Dichtungsschichten verwendet werden. Die Verwendung in gebundenen Tragschichten befindet sich in der Entwicklung. Anforderungen werden gestellt an die Kornzusammensetzung, den Wassergehalt, die Verunreinigungen durch Fremdstoffe wie Holz, Papier usw. sowie an Restkohle. Dazu werden die entsprechenden Verfahren für die Probenahme und die Prüfung und Güteüberwachung der genannten Eigenschaften genannt oder beschrieben. Aufgrund ihrer geologischen Vorgeschichte können die Waschberge unterschiedlich hohe Gehalte an auslaugbaren Bestandteilen wie Chloride, Sulfate und Folgeprodukte der Pyritoxidation enthalten, die die Umweltverträglichkeit beeinflussen können. Die Prüfung der wasserwirtschaftlichen Merkmale, die neben den genannten auslaugbaren Bestandteilen auch noch die Kohlenwasserstoffe, PAK, PCB und TCBT umfassen, erfolgt gemäß Erlassen der zuständigen Ministerien Nordrhein-Westfalens im Rahmen der Güteüberwachung. Diese wasserwirtschaftlichen Merkmale sind bei der Beurteilung des Einsatzortes unter Berücksichtigung der hydrogeologischen Gegebenheiten zu berücksichtigen.