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Detailergebnis zu DOK-Nr. 43763

Neue finanzielle Grundlagen für einen modernen Nahverkehr

Autoren
Sachgebiete 2.0 Allgemeines
5.3.4 Öffentlicher Personennahverkehr

Hofheim: Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV), 1995, 47 S., zahlr. B

Der RMV ist als Verkehrsverbund im Eigentum der kommunalen Gebietskörperschaften und des Landes Hessen gegründet worden. Die Organisationsstruktur entspricht einem Drei-Ebenen-Modell. Dabei wird der regionale ÖPNV vom RMV organisiert, die Verantwortung für die lokalen Verkehre verbleibt direkt bei den kommunalen Gebietskörperschaften. Durch den RMV wird die Regionalisierung im Verbundraum in Übereinstimmung mit dem Regionalisierungsgesetz und dem Hessischen ÖPNV-Gesetz umgesetzt. Für die Finanzierung des ÖPNV stehen folgende Instrumente zur Verfügung: Transfermittel des Bundes im Rahmen des Regionalisierungsgesetzes; GVFG-Mittel des Bundes; FAG- Mittel des Landes; Ausgleichszahlungen nach § 45 a PBefG, § 6 AEG und § 62 SchwbG; Partnerschaftsfinanzierung des Landes zur Finanzierung von regionalen ÖPNV-Leistungen über das Grundangebot hinaus in Höhe von 50 %; Kooperationsförderung des Landes zur Finanzierung von Durchtarifierungs- und Harmonisierungsverlusten sowie zur Finanzierung des Eigenaufwands des RMV in Höhe von 85 %; Infrastrukturkostenhilfe des Landes zur anteiligen Förderung der Infrastruktur in Höhe von 15 %; Infrastrukturkostenausgleich der kommunalen Gebietskörperschaften zur Finanzierung der Infrastruktur der bedienenden Unternehmen; Delta-Finanzierung der kommunalen Gebietskörperschaften als ergänzende Finanzierung des ÖPNV. Die Einführung der Trennungsrechnung bei den Verbundverkehrsunternehmen ermöglicht eine gebietskörperscharfe Abgrenzung der Infrastrukturkosten. Dafür werden die Infrastrukturkosten entsprechend der Betriebsleistung aufgeteilt, die innerhalb einer Gebietskörperschaft erbracht wird. Für den Verkehrsraum des RMV gilt ein Flächenzonentarif mit einem einheitlich gestuften Preissystem. Dabei können die kommunalen Gebietskörperschaften die lokalen Tarife preislich abweichend gestalten. Die Fahrgeldeinnahmen verbleiben bei den Unternehmen (Leistungsprinzip). Für Übersteiger bzw. Fremdnutzer wird ein Ausgleich vorgenommen. Für die Funktion der zentralen Verrechnungsstelle erstellt der RMV die Ergebnisrechnung und den Verbundetat. Darin werden alle wesentlichen Leistungs- und Finanzierungsdaten sowie die konzeptionelle Planung dargestellt.