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Detailergebnis zu DOK-Nr. 46559

Konzessionen (Orig. franz./engl.: Concessions)

Autoren
Sachgebiete 0.20 Straßen- und Verkehrswesen (Länderberichte)
3.0 Gesetzgebung
3.2 Straßenbaulast, Straßenaufsicht

Routes Roads (1997) Nr. 296, S. 5-58, zahlr. B, T

Seit Anfang des 20. Jahrhunderts wird die Bereitstellung einer Verkehrsinfrastruktur als in der Verantwortung der öffentlichen Hand liegend betrachtet. In den meisten Ländern ist diese Verpflichtung vorgeschrieben und gesetzlich geregelt. Die vom Straßennetz erbrachten Leistungen werden als Leistungen der öffentlichen Hand betrachtet. Sie sind untrennbar von der Straße selbst (der Infrastruktur) und müssen theoretisch allen Bürgern zur Verfügung stehen. Also scheint es logisch, sie durch den Steuerzahler, d.h. durch den Staatshaushalt, finanzieren zu lassen, und zwar unter Berücksichtigung einer gerechten, von der zuständigen Behörde genehmigten Verteilung der Mittel. Es ist jedoch keinesfalls einleuchtend, daß alle diese Leistungen von der öffentlichen (Straßen-)Verwaltung erbracht werden müssen, bzw. von speziellen Gesellschaften mit öffentlichem Kapital. Die in diesem Bericht erscheinenden Beispiele (aus Argentinien, den USA, Frankreich, Ungarn, Malaysia und Vereinigtes Königreich) beschreiben unterschiedliche Konzessionsarten auf drei Kontinenten und zeigen die extremen Unterschiede und den jeweiligen praktischen Nutzen auf sowie die Gegenargumente und die zu vermeidenden Schwierigkeiten, die heute die meisten der Konzessionen bezüglich des Baus von Straßen und Brücken sowie bezüglich ihres Betriebs und ihrer Unterhaltung charakterisieren.