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Detailergebnis zu DOK-Nr. 51277

Leitfaden für Verkehrsplanungen (Ausgabe 2001)

Autoren
Sachgebiete 5.0 Allgemeines (Verkehrsplanung, Raumordnung)
5.3.1 Stadt- und Verkehrsplanung
5.17 Bewertungsverfahren (Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen)

Köln: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, 2001, 56 S., 9 B, zahlr. Q (FGSV 116)

Die wesentlichen Aufgaben der Verkehrsplanung sind die Vorbereitung und die Begleitung der bedarfsgerechten, wirtschaftlichen und umweltschonenden Weiterentwicklung der Verkehrssysteme und die optimale Organisation ihres Betriebes. Die Verkehrsplanung hat zur Lösung dieser vielfältigen Aufgaben ein umfangreiches Instrumentarium an Arbeitsabläufen, Methoden und Modellen entwickelt. Der neue Leitfaden für Verkehrsplanungen gibt einen umfassenden Überblick über dieses Instrumentarium. Die Aktualisierung und Fortschreibung des Leitfadens aus dem Jahre 1985 war zwingend erforderlich geworden, da sich die Rahmenbedingungen für Verkehrsplanungen in den letzten Jahren sehr stark verändert haben. Der Planungsprozess wird heute als interaktiver Prozess zwischen den politischen Entscheidungsträgern, den Fachbehörden und den Interessengruppen Betroffener verstanden. Das oben skizzierte Handlungsspektrum verbunden mit der Notwendigkeit einer ganzheitlichen Bewertung und dem Ziel, eine nachhaltige Entwicklung zu gewährleisten, macht deutlich, wie sich die Akzente im Aufgabenspektrum des Verkehrsplaners verändert haben. Dem trägt dieser Leitfaden Rechnung, indem er ausführlich auf die einzelnen Phasen des Planungsprozesses eingeht. Er erläutert die notwendigen Arbeitsprinzipien und illustriert sie anschaulich an Beispielen. Zu den bereits bekannten Arbeitsphasen: Problemanalyse, Maßnahmenuntersuchung, Abwägung und Entscheidung treten neu die Phasen der Vororientierung, in die Mängelhinweise und Konzeptvorschläge am Anfang des Prozesses eingehen und der Begleitung der Umsetzung und der Erfolgs- bzw. Wirkungskontrolle am Ende des Prozesses. Der Anhang geht auf die Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung ein.