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Detailergebnis zu DOK-Nr. 55410

Umsetzung und Vollzug von EG-Richtlinien im Straßenrecht: Referate eines Forschungsseminars der Universität des Saarlandes und des Arbeitsausschusses "Straßenrecht" am 22./23. September 2003 in Saarbrücken

Autoren
Sachgebiete 0.3 Tagungen, Ausstellungen
3.0 Gesetzgebung
3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung

Bremerhaven: Wirtschaftsverlag NW, 2004, 60 S., 2 B, 2 T (Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), Straßenbau H. 36).- ISBN 3-86509-186-5

Umweltschutz in der Bundesrepublik Deutschland wird seit zwei Jahrzehnten zunehmend durch die rechtlichen Vorgaben der Europäischen Gemeinschaft geprägt - beginnend mit der Umweltverträglichkeitsprüfungs-Richtlinie über die Umweltinformationsrichtlinie, die Vogelschutzrichtlinie, die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und die Plan-Umweltprüfungs-Richtlinie bis hin zur Umgebungslärm-Richtlinie wurde und wird das deutsche Recht nicht nur materiell verändert, sondern auch in seinen Strukturen und seinen Verfahrensregelungen. Auf die Straßenplanung haben sich in jüngerer Zeit insbesondere die Vogelschutzrichtlinie und die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie maßgeblich ausgewirkt; die Plan-Umweltprüfungs-Richtlinie und die Umgebungslärm-Richtlinie können eine gleich große Bedeutung erlangen. Angesichts dessen befasste sich der Arbeitsausschuss "Straßenrecht" der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen in seinem Forschungsseminar am 22. und 23. September 2003 an der Universität des Saarlandes in Saarbrücken eingehend mit Rechtsproblemen von "Umsetzung und Vollzug von EG-Richtlinien im Straßenrecht" auf der Grundlage der in diesem Band veröffentlichten vier Referate. S. Strick berichtete über die Umsetzung der Umgebungsrichtlinie 2002/49/EG in nationales Recht. H. P. Michler behandelte die Umsetzung der FFH-Richtlinie 92/43/EWG in das deutsche Straßenrecht. M. Ronellenfitsch befasste sich mit der Plan-Umweltprüfung bei der Verkehrswegeplanung auf Grund der Richtlinie 2001/42/EG. M. Jupe stellte die Umsetzung der UVP-Richtlinie 97/11/EG in das Brandenburgische Straßenrecht dar.