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Detailergebnis zu DOK-Nr. 61732

Berücksichtigung alternativer Trassen durch Planfeststellungsverfahren (BVerwG, Beschluss vom 24.04.2009 - 9 B 10/09 (VGH München))

Autoren
Sachgebiete 3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung

Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 28 (2009) Nr. 15, S. 986-987

Die Anforderungen des Abwägungsgebots richten sich auch und gerade an das Berücksichtigen planerischer Alternativen. Der Planfeststellungsbehörde ist bei der Alternativenprüfung ein gestuftes Verfahren gestattet, bei dem sich die Anforderungen an den Umfang der Sachverhaltsermittlung und -bewertung nach dem erreichten Planungsstand und den im Laufe des Verfahrens gewonnenen Erkenntnissen richten.