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Detailergebnis zu DOK-Nr. 79103

Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 28.07.2022 zu § 45 Abs. 9 StVO

Autoren
Sachgebiete 3.9 Straßenverkehrsrecht
5.5 Radverkehr, Radwege

Verkehrsrechtliche Mitteilungen 69 (2022) Nr. 10, S. 77-79

"Sharrows" (Fahrbahnmarkierung mit Radpiktogrammketten und Pfeilen zur Verdeutlichung des Mischverkehrs von Kfz und Fahrrädern) sind weder Verwaltungsakte noch sogenannte formelle oder Schein-Verwaltungsakte, bei denen der Rechtsschein von Verwaltungsakten gesetzt würde. Der Antragsteller wendet sich gegen eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h sowie die Markierung mit Radpiktogrammketten mit Pfeilen ("Sharrows") in der E-Straße in Freiburg. Die E-Straße liegt im Industrie- und Gewerbegebiet der Antragsgegnerin. Es handelt sich um eine circa 900 m lange, vielbefahrene Hauptverkehrsstraße (circa 10 000 Kraftfahrzeuge/24 Stunden) mit einem Schwerlastverkehrsanteil von circa 10 %. Sie ist circa 7,50 m breit, verfügt über eine Fahrbahn in jede Richtung, an die sich jeweils ein zumeist circa 2 m breiter Gehweg anschließt. Mangels Radweg, Radfahrstreifen oder Schutzstreifen für Radfahrende haben Radfahrende im Mischverkehr auf der Fahrbahn zu fahren. Bis zur verfahrensgegenständlichen Anordnung betrug die zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h. Die Vollzugspolizei übermittelte für die E-Straße in den Jahren 2014 bis 2020 12 Unfälle mit Beteiligung von Radfahrern. Am 04.10.2021 ordnete die Antragsgegnerin für die E-Straße unter anderem eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h sowie die Markierung der Fahrbahn mit Radpiktogrammketten mit Pfeilen ("Sharrows") an.