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Detailergebnis zu DOK-Nr. 80576

Ausbauplan Radschnellverbindungen

Autoren
Sachgebiete 5.5 Radverkehr, Radwege
1.1 Organisation

München: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, 2024, 13 S., zahlr. B. − Online-Ressource: verfügbar unter: www.stmb.bayern.de/med/aktuell/archiv/2024/240611radschnellverbindungen

Um den Radverkehr im Freistaat Bayern weiter zu fördern, hat das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr einen Ausbauplan für Radschnellverbindungen (RSV) erarbeitet, mit dem insbesondere die Alltagsmobilität von Fahrradpendlerinnen und -pendlern verbessert werden soll. In Abstimmung mit den kommunalen Gebietskörperschaften ist die Realisierung von 15 RSV mit insgesamt über 200 km Länge in den Regionen München, Nürnberg, Aschaffenburg, Ulm und Freilassing vorgesehen. Dabei unterstützen die Staatlichen Bauämter die Kommunen mit bis zu 25 000 Einwohnern bei der Planung und beim Bau der RSV als Sonderbaulast. Die Staatlichen Bauämter Nürnberg und Freising (zuständig für die Region München) werden dafür personell entsprechend ausgestattet. Planung und Bau von RSV werden in Bayern nur dann von der Staatsbauverwaltung unterstützt, wenn sie im Ausbauplan enthalten sind und die Mindeststandards von RSV erfüllt sind. Dies bedeutet, dass sie mindestens 5 km lang sind, ein prognostiziertes Potenzial von mindestens 2 000 Radfahrenden pro Tag zu erwarten ist sowie eine Mindestbreite von 3 m im Einrichtungsverkehr beziehungsweise 4 m im Zweirichtungsverkehr, die bauliche Trennung zu anderen Verkehrsteilnehmenden, Vorrangregelungen an Kreuzungen und ein ganzjähriger Betrieb einschließlich Winterdienst sichergestellt sind.