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Detailergebnis zu DOK-Nr. 38899

Kommunale UVP - UVP-Aktivitäten in den Kommunen: Konzepte, Erfahrungen, Perspektiven

Autoren
Sachgebiete 5.3 Stadtverkehr (Allgemeines, Planungsgrundlagen)
5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP, Auswirkungen des Klimawandels

UVP-report 3 (1989) Nr. 4, S. 11-97, zahlr. B, T, Q

Die Notwendigkeit eines vorsorgenden Umweltschutzes und der UVP als Instrument umweltgerechter Kommunalpolitik wird in den Kommunen zunehmend erkannt. Vorliegende Umfrageergebnisse des UVP-Fördervereins und Erfahrensberichte zum aktuellen Stand der kommunalen UVP zeigen jedoch, daß trotz steigender Aktivitäten im Rahmen kommunaler Selbstverwaltung, z.B. Einrichtung von Umweltämtern, Erstellung von UVP-Modellen bzw. Einführung der UVP in dem Bereich der Bauverwaltung dem hohen Stellenwert der UVP als Frühwarnsystem zur ökologischen Planqualifizierung bei Nutzungsoptimierung nicht Rechnung getragen wird. So herrscht ein erheblicher organisatorischer, methodischer und inhaltlicher Weiterentwicklungsbedarf, zumal weder UVP-Gesetz noch Bundesbaugesetzbuch hilfreich zur Integration der UVP in kommunale Verwaltungsverfahren beitragen. Für eine effiziente kommunale UVP gilt es, Unsicherheiten mangels Bewertungs- und Arbeitshilfen, das Defizit an Fachpersonal, engstirniges Ressortdenken u.a. zu überwinden und das Umweltbewußtsein in Verwaltung und Öffentlichkeit weiter zu entwickeln. Bundeseinheitlich muß die UVP als eigenständiges, ökosystemares-analytisches Verfahren zur umfassenden Ermittlung, Beurteilung und Darlegung zu erwartender Umweltrisiken von Eingriffsvorhaben auf allen Planungs- und Entscheidungsebenen kommunaler Eingriffsvorhaben so früh wie möglich festgeschrieben werden. Als geeignete Methodik zur Ermittlung und Beurteilung ökologischer Risiken wird die einzelfallbezogene ökologische Risikoanalyse angesehen. Zur Nachvollziehbarkeit trägt die frühzeitige Beteiligung der Träger von Umweltbelangen und der betroffenen Öffentlichkeit sowie Offenlage der Dokumente zu den Bewertungs- und Entscheidungsschritten bei. Erforderlich ist die Optimierung der Umweltdatenlage sowie eine Erarbeitung von Arbeits- und Bewertungshilfen zur Ermittlung ökologischer Risiken. Die Variantendiskussion muß ferner in der UVP festgeschrieben werden. Die kommunale UVP befindet sich noch in der Erprobungsphase. Sie darf nicht als Legitimationsmäntelchen zur Imagewerbung mißbraucht werden. Weitere Erfahrungen im Hinblick auf die Umsetzung des UVP-Gesetzes sind abzuwarten.