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Detailergebnis zu DOK-Nr. 41235

Merkblatt Alleen

Autoren
Sachgebiete 5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP, Auswirkungen des Klimawandels
5.12 Straßenquerschnitte

Bonn: Bundesminister für Verkehr, 1992, 26 S., 19 B, 1 T

Angesichts eines den Anforderungen an Verkehrssicherheit und Leistungsfähigkeit nicht genügenden Straßennetzes und der sprunghaft angestiegenen Motorisierung sahen sich die Straßenbauverwaltungen in den Beitrittsländern nach der Wiedervereinigung mit dem Problem konfrontiert, einerseits ein sicheres und leistungsstarkes Straßennetz auszubauen, andererseits den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der zahlreichen alten Alleen zu entsprechen. Vor diesem Hintergrund hatte das Bundesverkehrsministerium die Erarbeitung des vorliegenden Merkblattes initiiert. Das Merkblatt Alleen wurde von Vertretern der Straßenbau- und Naturschutzverwaltungen sowie der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, der Forschungsgesellschaft Landschaftsbau - Landschaftsentwicklung sowie der FGSV erstellt und vom Bundesverkehrsministerium 1992 herausgegeben. Das Merkblatt gilt für Straßen in Außerortslagen mit ein- oder beiderseitigem Baumbestand sowie für das Landschaftsbild prägende Einzelbäume an Straßen. Es soll insbesondere den Straßenbauverwaltungen und den Straßenverkehrsbehörden in den neuen Bundesländern eine Hilfe bei Einzelfallentscheidungen zum Erhalt der Alleen und Hebung der Verkehrssicherheit darstellen. Das Merkblatt gibt somit Hinweise zu naturschutzrechtlichen Bestimmungen, erläutert Bedeutung und Funktionen von Alleen und sonstigen Baumbeständen an Außerortsstraßen und zeigt straßenverkehrstechnische, rechtliche, straßenbauliche und baumpflegerische Maßnahmen auf, die dem Erhalt der Alleen und des sonstigen schützenswerten Baumbestandes an Straßen dienen. Darüber hinaus enthält das Merkblatt Hinweise zur Anlage und Entwicklung neuer Alleen. Methoden zur Bestandsaufnahme, Muster entsprechender Erfassungsformblätter, eine Auswahl technischer Regelwerke sowie ein Literaturverzeichnis sind im Anlagenteil aufgeführt. Eine Fortschreibung und Ergänzung des Merkblattes ist unter Berücksichtigung neuester Erkenntnisse und Erfahrungen vorgesehen.