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Detailergebnis zu DOK-Nr. 80692

SIKO4.0: Sicherheitsrelevante Kompetenzen und Eignung für das Führen von (teil-) automatisierten Fahrzeugen (Forschungsprojekt MFZ_20_02A_01)

Autoren M. Deublein
J. Zimmermann
J. Jermann
E. Schaarschmidt
S. Angliker
M. Hackenfort
C. Cordin
T. Stoll
Sachgebiete 6.3 Verkehrssicherheit (Unfälle)
6.7.2 Verkehrsbeeinflussung außerorts, Verkehrsmanagement, Fahrerassistenzsysteme
0.8 Forschung und Entwicklung

Zürich: Schweizerischer Verband der Straßen- und Verkehrsfachleute (VSS), 2024, 145 S., 46 B, 34 T, 73 Q, Anhang (Bundesamt für Straßen (Bern) H. 1765)

Durch die zunehmende Automatisierung werden sich die Aufgaben und damit die Anforderungen an sicherheitsrelevante Kompetenzen der lenkenden sowie die Anforderungen an das Umfeld verändern. Aus Sicht der Fahraus- und Weiterbildung stellt sich die zentrale Frage, was Fahrzeuglenkende von (teil-)automatisierten Fahrzeugen künftig überhaupt noch oder neuerdings zusätzlich können müssen. Ausgehend von der Automatisierungsstufe SAE-L2 und der damit verbundenen aktuellen Ausbildungs- und Prüfungspraxis verfolgte das Projekt vier Hauptziele: Erstellung eines Katalogs notwendiger Fahrfähigkeiten, Fahreignungen und Fahrkompetenzen zum Führen eines (teil-)automatisierten Fahrzeugs in Abhängigkeit vom Automatisierungsgrad, Erarbeitung eines Schemas, das die veränderten Anforderungen an die Fahrzeuglenkenden vom jeweiligen aktuellen Automatisierungsgrad zum neuen Automatisierungsgrad des Fahrzeugs aufzeigt, Zusammenstellung sicherheitsrelevanter Inhalte und Methoden für die Aus- und Weiterbildung und Prüfung von Fahrzeuglenkenden zum Führen von (teil-)automatisierten Fahrzeugen sowie Aufzeigen, wer ab SAE-L4 neu welche Aufgaben und Vorkehrungen außerhalb des Fahrzeugs wahrnehmen muss, wenn sich keine Fahrzeuglenkenden mehr im Fahrzeug befinden. Bezüglich der neuen Anforderungen an die Fahrkompetenz, -fähigkeit und -eignung lassen sich unter anderem folgende Hauptergebnisse festhalten: Mit zunehmender Automatisierung bis einschließlich SAE-L3 kommen weder neue Anforderungen an die Fahreignung und Fahrfähigkeit hinzu, noch entfallen einzelne Anforderungen. Da bis einschließlich SAE-L3 eine Übernahme der Fahraufgabe durch Fahrzeuglenkende erforderlich sein kann, bleiben die grundlegenden Anforderungen an die Fahrkompetenz beim Führen eines Fahrzeugs bis einschließlich SAE-L3 unverändert.