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Detailergebnis zu DOK-Nr. 46045

Empfehlungen zum Aufbau eines Katasters der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in der Naturschutzverwaltung

Autoren
Sachgebiete 1.5 Straßendatenbank
5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP, Auswirkungen des Klimawandels

Natur und Landschaft 72 (1997) Nr. 4, S. 199-202

Ein EDV-gestützter "Kataster der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen" mit umfassenden Daten und Informationen über rechtsverbindlich festgesetzte derartige Maßnahmen trägt wesentlich zu einem effektiven Vollzug der Eingriffsregelung und der Verwirklichung bzw. nachhaltigen Sicherung des Ausgleichs bei. Die Entwicklung solcher Kataster ist in den Bundesländern unterschiedlich weit fortgeschritten. Die Arbeitsgruppe "Eingriffsregelung" der Landesanstalten/-ämter und des Bundesamtes für Naturschutz hat nun die entsprechenden Empfehlungen für die Naturschutzverwaltung erstellt, die auch den Straßenbauverwaltungen der Länder bei der Durchführung und Verwaltung der eigenen Kompensationsmaßnahmen zweckdienlich sein können. Sie enthalten Aussagen zu der Zielsetzung, den Aufgaben, Aufbau und Mindestinhalten sowie Zuständigkeiten hinsichtlich der Erstellung und Fortführung von Kompensationsmaßnahmenkatastern. Die datei- und karteigestützte Dokumentation hat umfassende Informationen über das Eingriffsvorhaben, über die für die Kompensationsmaßnahmen vorgesehenen Flächen, über Lage, Art und Umfang der rechtsverbindlich festgestellten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, Maßnahmenziele, Pflegemaßnahmen, Erstellungs- und Funktionskontrollen sowie über die festgelegten Ausgleichsabgaben zu umfassen und ermöglicht zudem die Führung eines Kontrollsystems. Damit sollen die Mehrfachnutzung einer Fläche für Kompensationsmaßnahmen verschiedener Eingriffsvorhaben vermieden, die Inanspruchnahme von Kompensationsmaßnahmen durch neue Eingriffsvorhaben verhindert, die Verwirklichung bzw. nachhaltige Sicherung des Ausgleichs gewährleistet und die Erfolgskontrollen im Hinblick auf das Ausgleichsziel und die Zahlung der Ausgleichsabgabe erleichtert werden.