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Detailergebnis zu DOK-Nr. 54623
Arbeitsrecht als offene Flanke des Wettbewerbs im ÖPNV? - Bei Fahrzeugpool-Modellen müssen die Arbeitnehmer des alten Auftragnehmers übernommen werden
Autoren |
C. Zeiss D. Schulte |
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Sachgebiete |
4.6 Wettbewerbsrecht 5.3.4 Öffentlicher Personennahverkehr |
Nahverkehr 22 (2004) Nr. 1-2, S. 52-56, 1 B, 1 T, 32 Q
ÖPNV und SPNV-Aufträge werden dem Wettbewerb zugeführt, also ausgeschrieben. Der Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, ob die Mitarbeiter und Angestellten eines Verkehrsunternehmens, das den Auftrag verloren hat, vom neuen Auftragnehmer (zu den alten Bedingungen) weiter beschäftigt werden müssen. Diese Thematik berührt nicht nur die soziale Dimension des Wettbewerbs im Verkehrssektor. Es stellt sich auch die Frage, ob nicht dem "neuen" Auftragnehmer in Gestalt der Mitarbeiter und Angestellten des "alten" Auftragnehmers ein "Kuckucksei" ins Nest gelegt wird. Gerade im Rahmen von bezuschussten Fahrzeugparks und Fahrzeugpool-Modellen müssen nämlich möglicherweise die Arbeitnehmer des alten Auftragnehmers (zu den alten Bedingungen) übernommen werden.