Dieser Download ist nicht möglich!
DOK Straße
Zurück Vor

Detailergebnis zu DOK-Nr. 66050

Merkblatt Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle (Ausgabe 2013)

Autoren
Sachgebiete 5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP, Auswirkungen des Klimawandels
5.18 Versorgungsleitungen, Straßenentwässerung

Köln: FGSV Verlag, 2013, 24 S., 5 B, Anhang (Hrsg.: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen / DWA, Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall) (FGSV 939) (R 2, Regelwerke). - ISBN 978-3-86446-046-3. - Online-Ressource: Zugriff über: www.fgsv-verlag.de/baume-leitungen-kanale

Die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen hat nun das "Merkblatt Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle", Ausgabe 2013 neu herausgegeben. Es ersetzt das "Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen", Ausgabe 1989. Bäume und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen tragen auf unterschiedliche Weise maßgeblich zur Steigerung beziehungsweise zum Erhalt der Lebensqualität bei. Die Ziele müssen jeweils im Einzelfall in Einklang gebracht werden. Praxiserfahrungen und aktuelle Forschungsergebnisse erforderten die Überarbeitung des alten Merkblatts. Die einschlägigen DIN-Normen stellen hohe Anforderungen an die Vereinbarkeit von Planung und Bau unterirdischer Leitungen und Kanäle sowie den Schutz von Bäumen. Gerade in den beengten Bereichen von Verkehrsflächen in Siedlungsgebieten lassen sich aber die gestellten Forderungen, zum Beispiel nach Mindestabständen und gleichermaßen ausreichendem Raum für Bäume sowie unterirdische Leitungen und Kanäle, häufig nicht miteinander vereinbaren. Um dennoch mögliche Wege zur gemeinsamen Nutzung des Raums durch Bäume sowie unterirdische Leitungen und Kanäle zu verdeutlichen, werden im Merkblatt die entsprechenden Zusammenhänge kompakt dargestellt und Empfehlungen für Planung, Bau, Betrieb, Schutzmaßnahmen, Unterhalt (Instandhaltung) und Sanierung gegeben. Es werden Begriffe erklärt, Schadensursachen genannt und in zwei Anhängen eine Musterrahmenvereinbarung zur Verfügung gestellt und Hinweise zum Recht gegeben. Zielgruppen sind Netzbetreiber, Grünflächen- und Forstverwaltungen, Straßenbaulastträger, Kommunalverwaltungen, Tiefbauunternehmen, Unternehmen des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus sowie allgemein Bauingenieure, Landschaftsarchitekten, Planer und Sachverständige.