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Detailergebnis zu DOK-Nr. 75892

Wegweiser für Kommunen zum Elektromobilitäts- und Carsharinggesetz: Umsetzung in der Praxis, Anwendungsbeispiele und bisherige Erfahrungen

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Sachgebiete 5.3 Stadtverkehr (Allgemeines, Planungsgrundlagen)
5.13 Ruhender Verkehr (Parkflächen, Parkbauten)
6.10 Energieverbrauch, Elektromobilität

Düsseldorf: EnergieAgentur.NRW, 2020, 32 S., zahlr. B, Q, Anhang. - Online-Ressource: verfügbar unter: http://elektromobilitaet.nrw.de

Erklärtes Ziel der Bundesregierung ist eine Klimaneutralität Deutschlands bis 2050. Im Verkehrssektor wurde ein Emissionsreduktionsziel von 40 bis 42 % bis 2030 gegenüber 1990 gesetzt. Die Elektromobilität nimmt hier in Verbindung mit regenerativ erzeugtem Strom eine bedeutende Rolle ein. Laut dem von der Bundesregierung vorgelegten Klimaschutzprogramm 2030 sollen bis zum Jahr 2030 7 bis 10 Millionen Elektrofahrzeuge auf den Straßen Deutschlands fahren. Zur Förderung der Elektromobilität hat die Bundesregierung im Jahr 2015 das Elektromobilitätsgesetz (EmoG) erlassen. Das Gesetz gibt den Kommunen die Möglichkeit, Elektrofahrzeugen Bevorrechtigungen einzuräumen, etwa indem sie diese von Parkgebühren befreien oder von Durchfahrverboten im Stadtgebiet ausnehmen. Der Wegweiser richtet sich an Mitarbeiter in allen relevanten Bereichen der Stadtverwaltung wie etwa Umwelt und Verkehr, aber auch an die politischen Entscheidungsgremien vor Ort. Er bietet Informationen zur Herangehensweise und Empfehlungen für eine gelungene Umsetzung, gewonnen aus Erfahrungen von Kommunen, die bereits gezielt Bevorrechtigungen aus dem EmoG realisiert haben. In einer Expertengruppe Elektromobilität hat die EnergieAgentur.NRW diese Erfahrungen lokaler Akteure gebündelt und hier einfließen lassen, um Ihnen die Arbeit zu erleichtern. Auch das Carsharinggesetz (CsgG) beinhaltet wichtige Aspekte zur Emissionsreduktion. Darum erfährt man in dem Wegweiser auch, wie Sie das CsgG bei der Umsetzung des EmoG gleich mitberücksichtigen können. Dazu wurden Carsharing-Experten interviewt und die daraus gewonnenen Erkenntnisse zusammengeführt.