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Detailergebnis zu DOK-Nr. 76349

Straßenmarkierungsmaterialien - Markierungsfarben, Kaltplastikmassen und Heißplastikmassen - Physikalische Eigenschaften: DIN EN 1871:2020 (Stand: Dezember 2020)

Autoren
Sachgebiete 0.5 Patentwesen, Normen, Regelwerke
6.6 Fahrbahnmarkierungen

Berlin u. a.: Beuth Verlag, 2020, 43 S., B, T, 7 Q, Anhang (Hrsg.: DIN, Deutsches Institut für Normung, Normenausschuss Bauwesen)

Diese neu herausgegebene Europäische Norm deckt die Prüfung physikalischer Eigenschaften von Straßenmarkierungsmaterialien mit Laborverfahren ab. Die Produkte sind weiße und gelbe Markierungsfarben, Kaltplastik- und Heißplastikmassen mit oder ohne Premixglasperlen, die als dauerhafte und/oder vorübergehende Straßenmarkierungen auf Straßen und anderen Verkehrsflächen verwendet werden. Andere Produkte oder Farben, die für Straßenmarkierungen verwendet werden, werden in der DIN EN 1871 nicht behandelt. Nicht alle aufgeführten physikalischen Eigenschaften müssen festgelegt werden. Gegenüber der Fassung DIN EN 1871:2011-12, die sie ersetzt, wurden der Tröger-Test entfernt, der Eindrucktest angepasst und redaktionelle Überarbeitungen vorgenommen. Behandelt werden normative Verweisungen, Begriffe (Markierungsfarben, Kaltplastikmassen und Heißplastikmassen), Anforderungen und Prüfverfahren. Der nationale Anhang NA (informativ) enthält Literaturhinweise, die normativen Anhänge A bis J behandeln die existierenden Prüfverfahren für Markierungsfarben, Kaltplastikmassen und Heißplastikmassen (wobei nicht alle Prüfverfahren gleich für die drei Materialien geeignet sind, so sind zum Beispiel die Anhänge F bis J nur für die Heißplastikmasse relevant): mit den Prüfverfahren der Anhänge A bis E werden der Leuchtdichtefaktor, die Farbwertanteile, das Deckvermögen, die Lagerbeständigkeit, die Beständigkeit gegen Ausbluten und die Alkalibeständigkeit bestimmt, mit den Anhängen F bis J werden die Farbwertanteile, der Leuchtdichtefaktor, der Erweichungspunkt, die Wärmebeständigkeit, die Beständigkeit gegen Schlagbeanspruchung bei Kälte und der Eindruckwert bestimmt. Für diese Norm ist das Gremium NA 005-10-22 AA "Straßenmarkierungen (SpA zu CEN/TC 226/G 2), Gemeinschaftsausschuss mit FGSV" im DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau) zuständig.