Detailergebnis zu DOK-Nr. 28763
Freiheit der Kunst und Straßennutzung (BVerwG vom 7.1.1981 - 7 B 179.80)
Autoren | |
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Sachgebiete |
3.3 Gemeingebrauch, Sondernutzungen, Gestattungen |
Öffentliche Verwaltung 34 (1981) Nr. 9, S. 342 - 343 / Bayerische Verwaltungsblätter 112 (1981) Nr. 16, S. 508
Art. 5 Abs. 3 GG steht der Anwendung von Vorschriften, die die Sondernutzung der Straße zwecks Ausübung der Kunst oder Aufstellung von Kunstgegenständen einer Erlaubnispflicht unterwerfen, nicht entgegen; auch die Freiheit der Kunst findet ihre Grenze im Grundrechtsbereich anderer Personen. Der Gebrauch der Straße zur Anfertigung, Aufstellung und zum Verkauf von Gemälden kann mit den Grundrechten nach Art. 2 Abs. 1, 3 Abs. 1 und 14 Abs. 1 GG kollidieren, durch die der störungsfreie Gemeingebrauch der öffentlichen Straße und die Sicherheit des Straßenverkehrs gewährleistet sind. Die Gefahr der Kollision von Grundrechten verschiedener Rechtsträger rechtfertigt eine behördliche Kontrolle in Form des vorgängigen Erlaubnisverfahrens.