Detailergebnis zu DOK-Nr. 28859
Fachgerechte Anwendung der Richtlinien für den Entwurf von Straßen
Autoren |
G. Köppel |
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Sachgebiete |
5.0 Allgemeines (Verkehrsplanung, Raumordnung) |
Straßen- und Tiefbau (1981) Nr. 4, S. 6-12, 3 B, zahlr. Q
Die Straßen in der Bundesrepublik sind gut ausgebaut; so schlecht können demnach die vielfach vordergründig kritisierten Richtlinien für den Straßenbau nicht sein. Das Unbehagen der Kritiker zielt eigentlich auf die Mobilität breitester Bevölkerungsteile. Vorgeschoben werden aber die angeblich "überzogenen" Richtlinien. Dabei wird verkannt, daß Richtlinien für Fachleute gemacht sind, denen sie den von örtlichen Bedeutungen abhängigen Spielraum einräumen. Die Probleme der Verkehrssicherheit, die in vielen Regeln von den dynamischen Kräften (Geschwindigkeit) abhängen, geben allerdings zu keinen Abstrichen Anlaß. Richtliniengerechte Trassierung ist eine Relationstrassierung mit einem lageangepaßten Geschwindigkeitsabbau. Für angebaute Wege und Anliegerstraßen in dicht bebauten Gebieten spielt die Fahrdynamik keine Rolle, wohl aber die Mindestbedingungen der Fahrgeometrie. Die Querschnitte der Straßen werden von Mengen der Fahrzeuge und ihren Geschwindigkeiten geprägt, die wiederum vom Anspruchsniveau weniger des Planers als der Allgemeinheit der Kraftfahrer abhängen. Es gilt dabei Breiten der Fahrzeuge und ihre Bewegungsräume zu beachten. Regelquerschnitte fördern die erwünschte Einheitlichkeit, Sonderquerschnitte sind nicht verboten. Knotenpunkte sind an den Standard der Straßen gebunden. In ihnen müssen oft hohe Geschwindigkeiten reduziert werden, und dafür sind bestimmte Entwicklungen erforderlich. Wo diese Drosselfunktion nicht nötig ist, dort führt die elastische Anwendung der Richtlinien zu allein mengenabhängigen Ausbildungen, die je nach Fall unauffällig-einfach sein sollen. Alle Richtlinien sind verbesserungsfähig. Die Herausstellung der Multifunktionalität der Straße in bebauten Bereichen und die ökologischen Ansprüche sind Ziel der nächsten Verbesserungen.