Detailergebnis zu DOK-Nr. 28974
Abwägungskontrolle und subjektiver Rechtsschutz
Autoren |
U. Ramsauer |
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Sachgebiete |
3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung |
Öffentliche Verwaltung 34 (1981) Nr. 2, S. 37-43
Das Abwägungsangebot stellt den Kern der materiell-rechtlichen Anforderungen an Planfeststellungsverfahren dar. Das verwaltungsrechtliche Verfahren wird heute vom Prinzip des subjektiven Rechtsschutzes beherrscht, so daß bei einer Klage eine Überprüfung der vorgesehenen Maßnahmen auf Verletzung subjektiver Rechte des jeweiligen Klägers erfolgt. Verfasser wendet sich gegen die Rechtsprechung, die nur dem konkret Planungsbetroffenen ein subjektives öffentliches Recht einräumt (Hinweis auf B-42-Urteil und Frankfurter Flughafen-Urteil). Er kommt zu dem Ergebnis, daß objektiv- rechtliche Abwägungsfehler in der Regel - mit Ausnahme der Fälle des Planergänzungsanspruchs, der Teilbarkeit des Planes und des Verzichts des Betroffenen - das subjektive Recht auf ordnungsgemäße Abwägung auch derjenigen Klager verletzen, auf deren Interessen bzw. Belange sich der Fehler nicht bezieht.