Detailergebnis zu DOK-Nr. 28975
Zur Rechtsstellung der Anlieger und Grundstücknutzer an öffentlichen Straßen
Autoren |
K. Hohlwein |
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Sachgebiete |
3.8 Enteignungsrecht, Liegenschaftswesen |
Straße (1981) Nr. 4, S. 137-142, 3 Q
Der Beitrag behandelt einen im Straßenrecht der DDR neu definierten Begriff zur Thematik Anliegerrecht/Grundstücksnutzung: den sogenannten Sicherheitsbereich. Seine Definition ist aus § 1 Abs. 6 der Verkehrsanlagen-VO zu entnehmen. Sicherheitsbereiche von Straßenverkehrsanlagen sind Flächen, die durch Abstandsmaße des Anbauverbotes oder durch ausgesprochene Bausperren begrenzt werden. Sie können Anliegergrundstücke und sogenannte Hindernisbegrenzungsflächen einschließen. Hindernisbegrenzungsflächen sind Sichtflächen an Straßen, die aus Sicherheitsgründen freigehalten werden müssen. Es werden einerseits die Pflichten der Rechtsträger der Straßen gegenüber den Grundstücksnutzern erläutert (z. B. Wiederherstellung von Zugängen zu Anliegergrundstücken, Ableitung des Oberflächenwassers), und es werden andererseits die Pflichten der Grundstücksnutzer an öffentlichen Straßen dargestellt (Verbots-, Duldungs- und Gebotspflichten, die sich aus der Verkehrsanlagen-VO und anderen Rechtsvorschriften ergeben).