Detailergebnis zu DOK-Nr. 28981
Verkehrsberuhigung oder Stadtplanung?
Autoren |
W. Teichgräber |
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Sachgebiete |
5.3 Stadtverkehr (Allgemeines, Planungsgrundlagen) |
Straße und Autobahn 32 (1981) Nr. 12, S. 490-491
In den "Empfehlungen zur Verkehrsberuhigung in Wohngebieten" der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen ist der Begriff Verkehrsberuhigung definiert als die "Verdrängung des quartierfremden und die Verlangsamung des verbleibenden motorisierten Verkehrs zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und der Verbesserung des Wohnumfeldes." Demgegenüber wird in den "Planungshinweisen zur Verkehrsberuhigung" generell die Verminderung des Verkehrsaufkommens des individuellen Verkehrs in der Stadt verstanden. Die letztere Auslegung sieht als Ziele einer großflächigen Verkehrsberuhigung eine starke Betonung des öffentlichen Personennahverkehrs und die Mischung der Nutzungen sowie dirigistische Maßnahmen zur Verminderung des Verkehrsaufkommens. Die Gründe für eine Ablehnung dieser Ziele werden angeführt, wobei sich der Verfasser auf seine Erfahrungen in Hamburg stützen kann. Es wird darauf hingewiesen, daß Verkehrsberuhigung nur ein Mittel der Stadtplanung ist, das auch nur einen beschränkten Einsatzbereich hat. Erfahrungen liegen bisher für Wohnbereiche vor, für die flächenhafte Verkehrsberuhigung noch nicht. Die "Planungshinweise zur Verkehrsberuhigung" bedürfen in dieser Hinsicht noch einer weiteren Bearbeitung.