Detailergebnis zu DOK-Nr. 28994
Die schmale Wohnstraße aus der Sicht des Verkehrsablaufes
Autoren |
W. Voigt |
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Sachgebiete |
5.3 Stadtverkehr (Allgemeines, Planungsgrundlagen) 5.15 Verkehrsablauf (Verkehrsfluss, Leistungsfähigkeit, Bemessung) |
Straße 21 (1981) Nr. 3, S. 76-83, zahlr. B, T, Q
Mit den Randbedingungen der DDR werden die gestalterischen und verkehrlichen Voraussetzungen für die Anwendung 4,50 m breiter Wohnstraßen untersucht. Aufgrund der Netzkonzeption muß gesichert sein, daß nur Anliegerverkehr auftritt. Neben der Fahrbahn ist ein einseitiger Parkstreifen mit 2,30 x 4,00 m großen Parkständen anzulegen. Die Anbindung an Sammel- und Anliegerstraßen erfolgt mit abgesenkten Borden. - Sehr ausführlich werden anhand von Richtwerten (Verkehrsaufkommen Spitzenstundenanteil) aus der repräsentativen Verkehrsbefragung 1977 in 30 Städten der DDR die verkehrlichen Bedingungen für Wohnstraßen überprüft. Dabei wird von der für das Endergebnis wesentlichen Voraussetzung ausgegangen, daß in unmittelbarer Zuordnung zur Wohnung nur so viele Stellplätze geschaffen werden, wie am Rand der Wohnstraße in Parkstreifen untergebracht werden können. Dies bedeutet daß bei dichter Bebauung bis zu 80 % der Stellplätze in Garagen und auf Parkplätzen am Rande des Wohngebietes untergebracht werden müssen. Die Kfz-Begegnungen werden aus einem Zufallsmodell errechnet.-Aufgrund der Überprüfung bestehen keine Bedenken, für Wohnstraßen in Stich- und Schleifenstraßenform mit bis zu 2300 Wo künftig nur noch 4,50 m (statt 6,00 m) Fahrbahnbreite vorzusehen.