Detailergebnis zu DOK-Nr. 29018
Energiesparen bei öffentlichen Beleuchtungsanlagen
Autoren |
G. Boller |
---|---|
Sachgebiete |
6.8 Beleuchtung |
Bauverwaltung 54 (1981) H. 2, S. 70-71, 2 B
Öffentliche Beleuchtung ist ein Sicherheitsfaktor allgemeiner Art, der bei Energiesparmaßnahmen zu berücksichtigen ist. Für die Sicherheit des Verkehrsablaufs und für die Sicherheit der Bürger als Fußgänger müssen gewisse Beleuchtungsniveaus erhalten bleiben. Somit kann hier eine Energiesparmaßnahme nur auf die Verringerung oder Anpassung an die Erfordernisse während bestimmter Verkehrszeiten gerichtet sein. Eine Einsparung an elektrischer Energie ist durch die Wahl einer wirtschaftlichen Lichtquelle möglich. So verbrauchen z. B. einige Lampen weniger Strom und liefern trotzdem den gleichen oder sogar wesentlich höheren Lichtstrom. Durch Abschalten von Lampen der Straßenbeleuchtung zu Zeiten mit schwachem Verkehr ist eine weitere Möglichkeit der Energieeinsparung möglich. Jedoch muß stets die Mindestnorm der Sicherheit erhalten bleiben. Bei der öffentlichen Beleuchtung spielt die Farbwiedergabequalität (z. B. bei den Verkehrszeichen) eine Rolle. Eine neue Generation von energiesparenden Lampenarten kommt diesen Forderungen entgegen. An Hand einiger Beispiele wird der Nachweis erbracht, daß durch den Austausch der Lampenarten in bestehenden Anlagen beträchtliche Reduzierungen der Strom- und Betriebskosten möglich sind.