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Detailergebnis zu DOK-Nr. 29057
Anhörung des Betroffenen bei Änderung des Planes (VG Arnsberg v. 15.3.1980-7 K 285/79)
Autoren | |
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Sachgebiete |
3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung |
Neue Juristische Wochenschrift 34 (1981) Nr. 29, S. 1572-1574
Die vorgeschriebene förmliche Beteiligung eines Dritten an der Änderung eines Planes ist bereits dann vorzunehmen, wenn nicht mit Sicherheit auszuschließen ist, daß er durch die Anderung in seinen Belangen stärker berührt wird als von der ursprünglichen Planung.