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Detailergebnis zu DOK-Nr. 29060
Merkantiler Minderwert eines Gebäudes durch Straßenbau- oder U-Bahnarbeiten (BGH v. 2. 4.1981-lll ZR 186/79)
Autoren | |
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Sachgebiete |
3.8 Enteignungsrecht, Liegenschaftswesen |
Neue Juristische Wochenschrift 34 (1981) Nr. 81, S. 1663-1664
Wird durch Straßenbau- oder U-Bahnarbeiten ein benachbartes Haus beeinträchtigt (Rissebildung) und wird das beschädigte Mauerwerk wiederhergestellt, so kann dem Bauwerk dennoch ein zur Entschädigung verpflichtender Minderwert anhaften. Ist nämlich der frühere Gebäudeschaden einem Erwerbsinteressenten zu offenbaren, so kann dies zu einer Minderung des Kaufpreises führen. Auch lasse sich nicht ohne weiteres anführen, der Grundstücksmarkt beurteile nur den Grund und Boden. Dies könne nur für besondere Umstände gelten, während im Regelfall das Gebäude als Bestandteil des Grund und Bodens mit zu berücksichtigen ist.