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Detailergebnis zu DOK-Nr. 29064
Verweigerung von Abschlagszahlungen bei vereinbartem Sicherungseinbehalt (BGH v. 9. 7.1981-VII ZR 401/80)
Autoren | |
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Sachgebiete |
4.3 Vertrags- und Verdingungswesen |
Baurecht 12 (1981) Nr. 6, S. 577-581
Ist ein Sicherungseinbehalt vereinbart, so hindert dieser den Auftraggeber grundsätzlich nicht, fällige Abschlagszahlungen wegen mangelhafter Ausführung zu verweigern. Der Auftraggeber darf vielmehr einen weiteren erheblichen Betrag zurückbehalten, der erforderlich erscheint, den Auftragnehmer zur schleunigen Nachbesserung anzuhalten. Der Auftragnehmer kann nicht einwenden, der Auftraggeber dürfe das Leistungsverweigerungsrecht nur wegen eines den Sicherheitseinbehalt übersteigenden Mängelbeseitigungsanspruchs geltend machen. Seine bloße Nachbesserungsbereitschaft vermag das Leistungsverweigerungsrecht des Auftraggebers nicht zu schmälern.