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Detailergebnis zu DOK-Nr. 29066
Zulässigkeit der Feststellungsklage bei Baumängel (OLG Düsseldorf v. 12.1.1981-23 U 105/80)
Autoren | |
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Sachgebiete |
4.3 Vertrags- und Verdingungswesen |
Baurecht 12 (1981) Nr. 5, S. 502-504
Unzulässig ist eine Klage auf Feststellung, daß der Auftragnehmer für bestimmte Mängel gewährleistungspflichtig ist. Zulässig ist sie, wenn Feststellung begehrt wird, daß der Auftragnehmer hinsichtlich bestimmter Mangel nachbesserungspflichtig, hilfsweise minderungs- bzw. schadensersatzpflichtig ist. Ein Feststellungsinteresse besteht z. B., wenn 2 Gutachten über durchzuführende Mängelbeseitigungsmaßnahmen und die erforderlichen Kosten keine Klärung gebracht haben und die Verjährung der Gewährleistungsansprüche droht.