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Detailergebnis zu DOK-Nr. 29067
Kurze Gewährleistungsfrist (BGH v. 23. 6. 1981-VI ZR 42/80)
Autoren | |
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Sachgebiete |
4.3 Vertrags- und Verdingungswesen |
Baurecht 12 (1981) Nr. 6, S. 591-594
Ist im Einzelfall eine kürzere Verjährungsfrist als die zweijährige nach § 13 Nr. 4 VOB/B vereinbart, so kann dadurch gleichzeitig die verjährungsverlängernde Wirkung der schriftlichen Mängelanzeige (§ 13 Nr. 5 VOB/B) abgedungen werden.