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Detailergebnis zu DOK-Nr. 29068
Grenzen der Beschränkung vertraglicher Gewährleistungsansprüche in Allg. Geschäftsbedingungen (BGH v. 9. 4. 1981 - VII ZR 194/80)
Autoren | |
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Sachgebiete |
4.3 Vertrags- und Verdingungswesen |
Neue Juristische Wochenschrift 34 (1981) Nr. 28, S. 1510-1511
Beschränkungen vertraglicher Mängelhaftung in AGB sind nur dann wirksam, wenn dem Auftraggeber wenigstens der Mängelbeseitigungsanspruch belassen wird und bei verzögerter, verweigerter oder mißlungener Nachbesserung ein Recht auf Rücktritt, Wandelung oder Nachbesserung besteht. Gegen Treu und Glauben verstoßen AGB, nach denen eine Nachbesserung bei nicht vollständiger Zahlungspflicht des Auftraggebers unterbleiben kann oder nur bei Verschulden des Auftragnehmers zur erfolgen hat. Gleiches gilt, wenn die AGB eine einschneidende Verkürzung der vertraglichen Fristen vorsehen.