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Detailergebnis zu DOK-Nr. 29148
Verlängerung der Geltungsdauer eines Planfeststellungsverfahrens (VG Karlsruhe v. 27. 2.1980 - VII 127/79)
Autoren | |
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Sachgebiete |
3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung |
Öffentliche Verwaltung 34 (1981) Nr. 6, S. 232
Bei Verlängerung eines Planfeststellungsbeschlusses steht der Planfeststellungsbehörde ein Planungsermessen zu; dessen Ausübung ist nur im Hinblick auf die wesentlichen Änderungen der Sach- und Rechtslage gerichtlich nachprüfbar. Mit Beginn der Plandurchführung wird der Ablauf der fünfjährigen Geltungsfrist unterbrochen; bei einer späteren Einstellung der Bauarbeiten beginnt die Frist neu zu laufen.