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Detailergebnis zu DOK-Nr. 29149
Die Obergrenze der Entschädigung bei Betriebsverlagerungen infolge öffentlich-rechtlicher Maßnahmen
Autoren |
F.U. Diers |
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Sachgebiete |
3.8 Enteignungsrecht, Liegenschaftswesen |
Betriebs-Berater 36 (1981) Nr. 21, S. 1246-1247
Obergrenze der Entschädigung bildet der Wert des Unternehmens. Eine Verlagerung infolge Enteignung oder zur Abwendung der Enteignung darf im Grundsatz zu keiner Entschädigung führen, die dem Betroffenen mehr gewährt als sein Betrieb im ganzen wert ist.