Detailergebnis zu DOK-Nr. 29187
Kinderunfälle - Unfallermittlung und Vernehmung der Kinder
Autoren |
P. Grohmann W. Schulz |
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Sachgebiete |
6.3 Verkehrssicherheit (Unfälle) |
Polizei Technik Verkehr (1981) Nr. 2, S. 45-51, 8 Q
In keinem Land Westeuropas sterben so viele Kinder bei Verkehrsunfällen wie in der Bundesrepublik Deutschland. Unzureichende Unfallberichte lassen es häufig nicht zu, die Ursachen festzustellen und zu bekämpfen. In den Unfallberichten ist neben den Daten der Unfallbeteiligten vor allen Dingen wertzulegen auf die detaillierte Beschreibung der Unfallstelle, der Verkehrszeichen, der Wetterverhältnisse sowie des Straßenzustandes. Bei Unfällen mit Kindern sind besonders die Sichtbehinderungen zu vermerken, die ein rechtzeitiges Erkennen der Unfallbeteiligten unmöglich machten. Entscheidend ist die Vernehmung von Zeugen. Bei der Vernehmung von Kindern als Zeugen muß beachtet werden, daß sich nach einer Untersuchung nur 51 % verwerten lassen. Der Vernehmung von Kindern sollte ein Vorgespräch vorausgehen. Durch konstante Zuwendung und Eingehen auf die Interessen des Kindes sollte erst ein Vertrauensverhältnis geschaffen werden. Gezielte Fragen sollten erst nach einer ungestörten und umfassenden Schilderung erfolgen. Als Fazit ist festzuhalten, daß zur Vermeidung von Unfällen mit Kindern intensivere Ermittlungsarbeiten geleistet werden müssen.