Detailergebnis zu DOK-Nr. 29342
Straßenbau und Flurbereinigung
Autoren |
F. Altenfeld |
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Sachgebiete |
3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung |
Straße und Autobahn 33 (1982) Nr. 2, S. 59-63, 4 B
Der Gesetzgeber hat schon Anfang dieses Jahrhunderts vorgesehen, daß Gelände für öffentliche Bauten in einem Flurbereinigungsverfahren bereitgestellt werden kann. Zur Zeit gilt das Flurbereinigungsgesetz von 1953. Das Flurbereinigungsverfahren kann angeordnet werden, wenn das Planfeststellungsverfahren eingeleitet ist. Im Jahre 1978 waren 457 Flurbereinigungsverfahren mit zusammen 475 020 ha in Durchführung, davon die meisten im Zusammenhang mit Straßenbaumaßnahmen. Die notwendige Kooperation von Straßenbau und Flurbereinigung ist in einem Forschungsauftrag 1976 von Klempert dargestellt worden, der sich seit vielen Jahren mit den Problemen auf diesem Gebiet in den Arbeitsausschüssen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen befaßt hat. Sowohl für den Straßenbau wie auch für die Flurbereinigung sind Begleitpläne der Landschaftspflege gesetzlich vorgesehen. Die frühzeitige Zusammenarbeit beider Verwaltungen ist Voraussetzung für optimale Lösungen. Am Beispiel der Main- Neckar-Autobahn zwischen Heidelberg und Darmstadt werden die Möglichkeiten gezeigt, die durch eine frühzeitige Abstimmung realisiert werden können.