Detailergebnis zu DOK-Nr. 29348
Planungshinweise zur Verkehrsberuhigung
Autoren |
P. Müller |
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Sachgebiete |
5.3 Stadtverkehr (Allgemeines, Planungsgrundlagen) |
Straße und Autobahn 32 (1981) Nr. 12, S. 484-489
Der Begriff "Verkehrsberuhigung" umfaßt Maßnahmen, bei denen die Bedürfnisse der Anwohner den Bedürfnissen des Kfz-Verkehrs vorangestellt werden. Diese Entwicklung der letzten Jahre ist durch die erhebliche Zunahme des Verkehrsaufkommens in den Städten verursacht worden. Bewegungsraum, Komfort und Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer sollen erhöht werden, mehr Freiflächen im Wohnungsumfeld geschaffen werden, Lärm und Abgase verringert werden. Städtebauliche, soziale und verkehrliche Belange sind unter dem Gesichtspunkt Verkehrsberuhigung zu überprüfen. Für den Kraftfahrverkehr bedeutet das Bündelung des Durchgangsverkehrs, geringere Geschwindigkeit im Stadtbereich. Es werden drei Bereiche für die Maßnahmen unterschieden: Gemeindegebiet, Quartier und Straße/Platz. Auf der Ebene des Gemeindegebietes stehen als Planungsinstrumente der Stadtentwicklungsplan, der Flächennutzungsplan und der Generalverkehrsplan zur Verfügung. Der Begriff Quartier umfaßt die städtebaulichen Funktionseinheiten mit starken Binnenverkehrsbeziehungen. In diesen Bereich fällt die Bereitstellung hochwertiger Anlagen für den Fußgänger- und Radfahrerverkehr, das Netz für den Kfz-Verkehr und Busverkehr. Die Planungsebene Straße/Platz umfaßt Maßnahmen der Umgestaltung der Straßen und Plätze. Es werden Hinweise für die Planungsverfahren und die notwendigen Unterlagen aufgeführt. Für die Planungsebene Straße/Platz spielen Bürgerinitiativen, Ortsbegehungen, Befragungen eine wichtige Rolle.