Detailergebnis zu DOK-Nr. 29351
Erhöhung der Verkehrssicherheit durch Maßnahmen für den Fahrradverkehr
Autoren |
H. Schubert |
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Sachgebiete |
5.5 Radverkehr, Radwege |
Straße und Autobahn 32 (1981) Nr. 10, S. 388-390, 6 Q
Der vorgesehene Ausbau des Radwegenetzes hat zu einer Überprüfung der für die Verkehrssicherheit notwendigen Richtlinien geführt. Die Anforderungen, denen die überarbeiteten Richtlinien für Radverkehrsanlagen Rechnung tragen werden, werden erörtert. Über das unverhältnismäßige Unfallgeschehen liegen zahlreiche Untersuchungen aus verschiedenen Städten vor. Im Innerortsverkehr ereignen sich 55 % der Rad- und Mofaunfälle im Knotenpunktbereich. Der prozentuale Anteil der verschiedenen Unfalltypen und Unfallursachen wird angegeben. Die Ergebnisse aus verschiedenen Untersuchungen führen zu neuen Erkenntnissen für die Planungsarbeit. Zu den wichtigsten Anderungen und Ergänzungen gegenüber den bisherigen Richtlinien aus dem Jahr 1963 gehört die Forderung, die Planung eines Radwegenetzes als Bestandteil des Generalverkehrsplans zu betrachten und im Planungsablauf der Gestaltung des Radwegenetzes den Vorrang vor dem Kfz-Verkehr einzuräumen. Radwege sind beidseitiq anzuordnen. Radstreifen sind auf Ausnahmen zu beschränken. Zur Planung eines Radwegenetzes gehören auch Abstellanlagen und Wegweisung.