Detailergebnis zu DOK-Nr. 29426
Integration auf Umwegen
Autoren |
J.M. Strampp |
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Sachgebiete |
0.2 Verkehrspolitik, Verkehrswirtschaft 14.0 Allgemeines (u.a. Energieverbrauch) |
Auto, Technik und Verkehr (1982) Nr. 1, S. 10-15, 3 B
Die seit nunmehr 20 Jahren immer wieder verzögerte Einigung auf einheitliche Werte für Abmessungen und Gewichte der Nutzkraftfahrzeuge innerhalb der europäischen Gemeinschaft stellt ein beachtliches wirtschaftliches Hemmnis nicht nur für den innereuropäischen Güterkraftverkehr als solchen, sondern auch für Nutzfahrzeughersteller und Transportunternehmer dar. Es ist noch nicht gelungen, die unterschiedlichen höchstzulässigen Gesamtgewichte der Lastzüge, die in den EG-Mitgliedstaaten von 32,5 Tonnen bis 50 Tonnen reichen, zu vereinheitlichen, weil geographische Gegebenheiten und gegensätzliche wirtschaftliche Interessen einzelner Mitglieder dem entgegenstehen. Da der energetische Nutzeffekt mit dem zulässigen Gesamtgewicht steigt, sind die Bestrebungen auf eine Erhöhung des Gesamtgewichtes der Lastzüge gerichtet, wobei der höchstzulässigen Achslast innerhalb des Zuges eine maßgebende Rolle zukommt. Die Erhöhung der Gesamtgewichte und Achslasten darf jedoch nicht zu erhöhten Straßenbau- und Instandhaltungskosten führen. Die im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums durchgeführten Untersuchungen mit einer komfortgefederten 11-Tonnen-Antriebsachse, die die Straßenbeanspruchung durch Verringerung der dynamischen Zusatzlasten in Grenzen hält, bieten eine erfolgversprechende Lösung zur Harmonisierung der Gesamtgewichte der Nutzfahrzeuge. Daß die Festlegung von Abmessungen und Gewichten naturgemäß auch Auswirkungen auf den Container- und den Kombi-Verkehr hat, macht die Entscheidungsfindung besonders schwierig.