Detailergebnis zu DOK-Nr. 29528
Ermittlung der Flächen der Längsmarkierungen auf Straßen gemäß der Richtlinien RMS 80
Autoren |
E.W. Goerner |
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Sachgebiete |
1.4 Statistik (Straßen, Kfz, Unfälle) 6.6 Fahrbahnmarkierungen |
Straßenverkehrstechnik 26 (1982) H. 3, S. 81-90, 3 B, 12 T
Reflektierende Markierungen auf Straßen gehören zu den Maßnahmen, die einen wesentlichen Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten. Leitlinien und Randlinien sind besonders im überörtlichen Straßennetz eine Hilfe für den Fahrer, den Fahrstreifen einzuhalten und bei Dunkelheit nicht von der Fahrbahn abzukommen. Die Anbringung und Unterhaltung sichtbarer Markierungen ist eine verantwortliche Aufgabe der Straßenbauämter. Die Mittel für die Applikation, Baustoffe und Erneuerung werden in den Haushalten des Bundes, der Länder, der Kreise und Gemeinden vorgesehen. Sie spielen im Verhältnis zu den gesamten Ausgaben für den Straßenbau nur eine bescheidene Rolle. Um sich über die Längen der Leit- und Randlinien des überörtlichen Straßennetzes ein Bild zu machen, ist eine vorläufige Ermittlung für die Bundesländer aufgestellt worden. Sie kann nur als vorläufig gelten, da eine große Zahl von Annahmen gemacht werden mußte. Bei der Ermittlung wurden die Längen der amtlichen Straßenstatistiken aus den Jahren 1979 und 1980 verwendet. Die Vielfalt der Arten von Stadtstraßen und ihrer Markierungen lassen auf diesem Sektor nur eine Schatzung nach dem Stand der letzten Erhebung 1976 zu.