Detailergebnis zu DOK-Nr. 29567
Schallpegelmessungen zur Beurteilung von Lärmimmissionen im Rahmen der Bauleitplanung und der Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz
Autoren |
R. Borgmann |
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Sachgebiete |
6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz |
Beiträge zur Umweltgestaltung, B 13 (1979) S. 15-28, 7 B
Der Beitrag beschäftigt sich mit der Durchführung von Schallpegelmessungen. Zunächst werden die Aufgaben der akustischen Meßtechnik bei Problemen des Immissionsschutzes genannt. Durch Messungen feststellbar sind folgende Geräuscharten: Verkehrslärm jeglicher Art (Straße, Schiene, Flug, Wasser), Gewerbe- und Industrielarm, Gaststätten-, Freizeit-, Baustellenlarm. Anschließend werden die einzelnen Pegelarten sowie die Meßverfahren beschrieben, Mittelungsverfahren nach DIN 45 642, Takt-Maximalverfahren, Ermittlung von Fluglärm, bauakustische Messungen. Sehr informativ sind die Pegelaufschriebe für Straßenverkehrslärm, Gewerbelärm, Fluglärm, die deutlich das Meß- und Beurteilungsverfahren erkennen lassen. Es werden Anregungen für die jeweils erforderlichen Meßausrüstungen gegeben, eine Übersicht über lieferbare Meß- und Auswertegeräte ist beigefügt. Des weiteren wird dargestellt, welche Kombinationen von Meß- und Auswertegeräten möglich und sinnvoll sind, z. B. mobile Meßeinheit, stationäre Meßeinheit, Meßsysteme mit mehreren Signal-Kanälen, automatische Lärm-Meßstationen. Es werden Hinweise für die zweckmäßigsten Mikrofonstandorte, Meßzeiten und der für die Erfassung von Gewerbe- und Industrielärm typischen Betriebszustände gegeben. Die Größenordnungen von Meßfehlern und Meßabweichungen werden erklärt. So können sich an schallharten Flächen durch Mehrfachreflexion Erhöhungen bis zu 10 dB (A) ergeben, Windeinflüsse können Pegelschwankungen bis zu + 10/-20 dB (A) (Mitwind/Gegenwind) ergeben. Der Bericht schließt mit einer Anweisung über die Bestimmung der Lärmimmission im Planungsfall.