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Detailergebnis zu DOK-Nr. 29623
Keine förmlichen Verfahrensvorschriften für Festlegung der Linienführung (BVerwG v. 14.9.1981-4 B 89/81)
Autoren | |
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Sachgebiete |
3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung |
Die öffentliche Verwaltung 35 (1982) Nr. 5, S. 203-204
§ 16 FStrG schreibt für die Herbeiführung und den Erlaß der Planungs- und Linienführungsbestimmung des BMV kein förmliches Verfahren vor; die Entscheidung kann auf jede dafür im Einzelfall geeignete Weise geschehen. Die Einhaltung der Richtlinien des BMV zu § 16 FStrG dürfte zwar dem Planungsverfahren in hohem Maße dienlich sein, jedoch kommt es für die Rechtmäßigkeit des späteren Planfeststellungsbeschlusses darauf an, ob die Entscheidung des BMV gerade nach Maßgabe der Hinweise oder in anderer Form herbeigeführt worden ist.