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Detailergebnis zu DOK-Nr. 29627
Die Abnahme als Fälligkeitsvoraussetzung auch beim VOB-Werkvertrag
Autoren |
G. Kahlke |
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Sachgebiete |
4.3 Vertrags- und Verdingungswesen |
Baurecht 13 (1982) Nr. 1, S. 27-30
Zwar ist expressis verbis für die VOB die Frage offengeblieben ob - wie dies für den BGB-Werkvertrag vorgeschrieben ist - die Abnahme Voraussetzung für die Fälligkeit der Schlußzahlung sein soll. Die von Hochstein vertretene und durch den BGH bestätigte Auffassung, auch die Schlußzahlung gem. § 16 Nr. 3 VOB/B setze die Abnahme des Werkes durch den Auftraggeber voraus, wird vom Verfasser unterstrichen.