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Detailergebnis zu DOK-Nr. 29712
Kein Anspruch auf Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens (BVerwG v. 29.5.1981-4 C 97.77)
Autoren | |
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Sachgebiete |
3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung |
Bayerische Verwaltungsblätter 113 (1982) Nr. 5, S. 154-156
Die Vorschriften über das Planfeststellungsverfahren begründen für den durch ein Vorhaben möglicherweise Betroffenen kein subjektives Recht auf Einleitung und Durchführung des an sich objektiv gebotenen Planfeststellungsverfahrens. Jedoch kann sich ein Dritter dann gegen das Vorhaben mit öffentlich-rechtlichem Abwehr- und Beseitigungsanspruch zur Wehr setzen, wenn er in seinen materiellen Rechten beeinträchtigt ist (vgl. auch DOK 27201).