Detailergebnis zu DOK-Nr. 29752
Richtwerte und zumutbare Lärmgrenzen für verschiedene Nutzungsarten und Funktionsbereiche aus der Sicht der Verwaltung
Autoren |
D. Krane |
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Sachgebiete |
6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz |
Beiträge zur Umweltgestaltung B 13, 1979, S. 50-56, 2 T, 12 Q
Für die Bewertung von Geräuschen lassen sich verschiedene Kriterien heranziehen. Störwirkung in Abhängigkeit von Aktivitäten, von der Art des Geräusches. Unterschiedliche Geräuschquellen verursachen bei gleichen Schallpegeln unterschiedliche Emotionen bezüglich der Belastung. Ebenso spielten die Wohn- und Ruheerwartungen eine Rolle bei der Beurteilung der Störwirkung. Im folgenden wird dann die Beurteilung von Geräuschen in Gesetzen, Vorschriften, Richtlinien behandelt (Fluglärmgesetz, Verkehrslärmschutzgesetz-Entwurf, Bundesmimmissionsschutzgesetz, TA-Lärm, DIN 18 005). In einem Vergleich werden die verschiedenen Werte zur Beurteilung von Geräuschimmissionen gegenübergestellt. Es muß unterschieden werden zwischen Grenzwerten (nicht überschreitbar) und Richtpegeln (überschreitbar, wenn andere Argumente diesen Werten gegenüberstehen). Der Bericht gibt einen umfassenden Oberblick über das gesamte Regelwerk.