Detailergebnis zu DOK-Nr. 29797
Einige Gedanken zur gemeinsamen Verkehrspolitik - Vom Legalismus zum Pragmatismus
Autoren |
U. Weinstock |
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Sachgebiete |
0.2 Verkehrspolitik, Verkehrswirtschaft |
Zeitschrift für Verkehrswissenschaft 51 (1980) Nr. 3, S. 200-222, zahlr. Q
Der Verfasser bedauert das Fehlen einer gemeinsamen Verkehrspolitik aller EG-Staaten. Dies liegt s. A. nach in den erheblichen Unterschieden der einzelnen natlonalen verkehrspolitischen und geografischen Gegebenheiten und in dem mangelnden "Zwang" zum gemeinsamen politischen Handeln begründet. Weder Kommission noch Rat der EG gelang es bisher, Initiativen für eine gemeinsame EG-Verkehrspolitik einzubringen; vielmehr wurde die Lösung von Verkehrsproblemen dem speziellen Rat der Verkehrsminister der EG-Staaten überlassen und läßt bisher die große Linie vermissen, obwohl sich seit 1950 stürmischer Strukturwandel im Verkehrsbereich vollzogen hat: So haben sich sowohl im grenzüberschreitenden Personen- wie auch Güterverkehr bei den Bodenverkehrsmitteln eindeutige Verlagerungen zum Kraftfahrzeug ergeben, und der Luftverkehr nahm einen ungeahnten Aufschwung. Der Allgemeineffekt des Gemeinsamen Marktes konnte sich im Verkehrsbereich noch nicht positiv entfalten. Übergeordnete wirtschaftspolitische Ziele konnten nicht angestrebt werden, weil sie nicht formuliert wurden. In der verkehrspolitischen Willensbildung der EG- Kommission kam es von Anfang an zu starken national geprägten Gegensätzen zwischen den (kleinen) Beneluxstaaten und den großen Flächenstaaten (insbes. NL und D), die eine Harmonisierung und Liberalisierung der Verkehrspolitik auf der EG-Ebene verhinderten. Mit Beitritt der drei neuen Mitgliedsstaaten der EG, deren grenzüberschreitender Güterkraftverkehr intensiv ist, nahm die gemeinsame Verkehrspolitik jedoch unmerklich einen Anstoß und Aufschwung mit dem Ziel, "die Verkehrsabwicklung zwischen den Mitgliedstaaten der EG möglichst einfach und effizient zu gestalten und dabei die für die Allgemeinheit entstehenden Kosten so gering wie möglich zu halten, um die Personen- und Güterbeförderung zwischen den einzelnen Teilräumen des Gemeinsamen Wirtschaftsgebietes zu optimalen Bedingungen abwickeln zu können". Am Beispiel des Straßengüter-, des Luft- und des Seeverkehrs wird dies vom Verfasser erläutert. Er drückt dabei die Hoffnung aus, daß die überstaatliche Verkehrspolitik damit Teil der politischen Gesamtanstrengungen der EG werden könnte.